6,6% – lärmende Jugendliche, Schmierereien, Zerstörungen der Grünanlagen an Hauseingangstür, Vordach und Klingel

Beeinträchtigungen durch lärmende Jugendliche, Schmierereien und Verschmutzungen im Hausflur und im Eingangsbereich des Hauses sowie Zerstörungen der Grünanlagen, der Scheiben der Hauseingangstür, der Scheibe des Vordachs und des Klingeltableaus können Auswirkungen auf die Miete haben. Störungen im Wohnumfeld können die Minderung der Miete rechtfertigen, wenn sie erheblich sind uns sich nachteilig auf den Mietgebrauch auswirken. Bei lärmenden Jugendlichen, Schmierereien im Hausflur und im Eingangsbereich des Hauses kann das der Fall sein. Hinzu kamen im entschiedenen Fall Zerstörungen an Grünanlagen und Beschädigung der Hauseingangstür, des Vordachs sowie des Klingelfelds.

AG Hohenschönhausen, Urteil vom 15.12.2004 – 11 C 360/04

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