50% – verstopfte Toilette

Eine verstopfte Toilette kann eine Mietminderung um 50% rechtfertigen. Das ist allerdings dann nicht der Fall, wenn die Verstopfung auf eine unsachgemäße Benutzung der Toilette durch den Mieter zurückzuführen ist, z. B. durch das Einwerfen von Damenbinden oder Tampons. Dafür ist der Vermieter darlegungs- und beweisbelastet. Im entschiedenen Fall ist dem Vermieter der Nachweis nicht gelungen, sodass das Gericht von einer vertragsgemäßen Benutzung ausgegangen ist. Bemerkenswert ist, dass das Gericht der Mieterin einen Schmerzensgeldanspruch zuerkannte, da die 80-Jährige erheblich unter der nicht benutzbaren Toilette gelitten hat, bis hin zu Schlafstörungen.

AG Hannover, Urteil vom 10.10.2008 – 559 C 3475/08

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