Tritt in der Mietwohnung Schimmelbefall auf in Gestalt von Schwarzschimmel, der auf eine fehlerhafte Konstruktion zurückzuführen ist, weil die Wände der Wohnung ungedämmt auf der Betondecke einer Tiefgarage aufliegen, rechtfertigt das regelmäßig eine Minderung von 50%. Bei der Entscheidung spielte die durch Schwarzschimmel potenziell zu erwartende Gesundheitsgefährdung eine Rolle. Da der Schimmelbefall auf einen anfänglichen Mangel (Baumangel) zurückzuführen war, schuldete der Vermieter zudem Schadenersatz für beschädigte Möbel und Sachen der Mieterin.
AG Krefeld, Urteil vom 12.06.2007 – 12 C 301/06
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