33% – Überhitzte Räume, zu hohe Raumtemperatur im Sommer im Ladengeschäft

Treten in einem Ladenlokal im Sommer Temperaturen von mehr als 26 Grad Celsius auf, stellt das einen Verstoß gegen den Richtwert aus Ziff. 2.4 bzw. 3.3 der Arbeitsstätten-Richtlinie 6 von April 1976 bzw. Mai 2001 dar. Die dadurch eintretende Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit rechtfertigt eine Minderung um 33%.

KG Berlin, Urteil vom 02.09.2002 – 8 U 146/01

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