Wird eine in derselben Immobilie befindliche Gewerbeeinheit an einen Konkurrenten vermietet, rechtfertigt dies im Einzelfall – je nach Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit – eine Minderung der Miete um 30%.
OLG Koblenz, Urteil vom 15.12.2006 – 10 U 1013/05
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