Das Eindringen von Essens- und Zigarettengericht aus der benachbarten Wohnung kann die Minderung der Miete um 20% rechtfertigen. In einem vom Landgericht Stuttgart entschiedenen Fall konnten die Gerüche aufgrund der bauphysikalischen Eigenschaften des Hauses von einer zu der anderen Wohnung dringen, Abdichtungsversuche blieben ohne Erfolg. Bei der Entscheidung berücksichtigte das Gericht, dass sich die Mieter nicht den ganzen Tag über in der Wohnung aufgehalten haben und die Beeinträchtigung dadurch geringer ausfällt. Bei Mietern, die den ganzen Tag daheim sind, wäre daher durchaus eine höhere Minderung möglich.
LG Stuttgart, Urteil vom 27.05.1998 – 5 S 421/97
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