100% – Flohbefall und erfolglose Bekämpfung durch Kammerjäger

Extremer Flohbefall und die erfolglose Bekämpfung durch einen Kammerjäger führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Erleidet der Mieter binnen zwei Monaten 80 Flohbisse, ist der Gebrauchswert der Wohnung zu 100% gemindert. Die Katzenflöhe wurden wohl vom Vormieter, der Katzenhalter war, hinterlassen.

AG Bremen, Urteil vom 14. 1. 1998 – 25 C 180/97

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