100% – Einsatz von Trocknungsgeräten bei Feuchtigkeit

Der  Einsatz von Trocknungsgeräten in allen Räumen einer Mietwohnung zur Beseitigung von Feuchtigkeit führt zur Aufhebung der Benutzbarkeit der Mietwohnung und rechtfertigt eine Mietminderung um 100%.

LG Berlin, Urteil vom 08.05.2013 – 67 S 474/12

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