Betreiber von Privatparkplätzen verlangen bei der Überschreitung der zulässigen Parkdauer oft ein erhöhtes Parkentgelt von 20-30 Euro. Dasselbe gilt, wenn der Fahrer das Einlegen einer Parkscheibe vergessen hat. Ärgerlich für Parkplatzbetreiber ist, dass es im deutschen Zivilrecht keine Halterhaftung gibt. Wer auf einem Privatparkplatz ein … Privatparkplatz-Knöllchen – keine Halterhaftung aber pauschales Bestreiten genügt nicht (BGH, Urt. v. 18.12.2019 – XII ZR 13/19) weiterlesen
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