Blöde Kuh, asoziales Pack, dreckige Hexe, Sackgesicht, Schleiereule: OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 07.07.2009 – 16 U 15/09

unzulässige Schmähkritik

Sachverhalt: In einem Nachbarschaftsstreit wurden die Kinder der Klägerin mit “blöde Kuh”, “dreckige Hexe”, “Sackgesicht” und “Schleiereule” bezeichnet. Zweifel an der Qualität der Äußerungen als beleidigende Schmähkritik bestanden nicht. Eine Verurteilung scheiterte aber letztlich daran, dass die Klägerin nicht selbst anspruchsberechtigt war.

Entscheidend für die Qualifizierung als Schmähkritik ist hier das Vorliegen von Formalbeleidigungen, bei denen stets davon auszugehen ist, dass die Herabwürdigung der Person im Vordergrund steht.  Persönlichkeitsrechtliche Ansprüche sind aber höchstpersönlicher Natur, weshalb diese nicht aus abgetretenem Recht geltend gemacht werden können. Das zivilrechtliche Vorgehen blieb daher letzlich erfolglos.

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.07.2009 – 16 U 15/09
LG Wiesbaden Urteil vom 18.12.2008 – AZ: 2 O 226/06

Schmähkritik-Lexikon