60% – Heizung defekt

Ein Defekt an der Heizung während der Wintermonate führt zu einer Minderung der Miete um 60%, und zwar auch dann, wenn die Wohnung während dieser Zeit nicht genutzt wird. Durch den Mietvertrag erlangt der Mieter die Möglichkeit des Gebrauchs der Mietsache und verpflichtet sich unabhängig von der tatsächlichen Nutzung zur Zahlung der Miete, dementsprechend mindert sich die Miete ebenfalls unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Wohnung. Im entschiedenen Fall erstreckte sich die Minderung indessen nur auf wenige Tage (21.-28.02.2013).

LG Berlin, Urteil vom 24.6.2014 – 63 S 373/13

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