5% – verstellter Zugang, überfüllte Mülltonnen und Gewerbemüll bei den Mülltonnen

Ein verstellter Zugang, überfüllte Mülltonnen und Gewerbemüll bei den Mülltonnen können eine zur Mietminderung führende Gebrauchsbeeinträchtigung darstellen. In demselben Haus befindet sich ein Obstgeschäft mit Asia-Imbiss. Der Hauseingang war wiederholt mit Paletten für Obst verstellt, sodass der Zugang mit einem Fahrrad nur mühevoll möglich war (2,5%). Neben den Mülltonnen wurden wiederholt Müllsäcke, Pappe und Dosen abgestellt und auf dem Hof fanden sich Kanister mit altem Frittierfett (2,5%). Die durch diese Umstände verminderte Gebrauchstauglichkeit der Mietsache rechtfertigt eine Mietminderung von 5%.

Amtsgericht Wedding, Urteil vom 03.04.2010 – 21b C 229/09

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