Ergebnisse der Windenergie-Ausschreibung an Land – 5,71 ct/kWh Durchschnitt, Ausbau in M-V kommt praktisch zum Erliegen

Die Ergebnisse der Onshore-Ausschreibung zum Ausschreibungstermin 1. Mai 2017 liegen vor. Erwartungsgemäß liegen die Werte höher als bei der Offshore-Ausschreibung. Der niedrigste Gebotswert liegt bei 4,2 ct, der mengengewichtete Durchschnittswert beträgt 5,71 ct und das Gebot mit dem höchsten Zuschlagswert beträgt 5,78 ct. Von den 356 Geboten wurden lediglich 12 Gebote nicht berücksichtigt, was angesichts der hohen formalen Anforderungen ein niedriger Wert ist. Offenbar haben Bundesnetzagentur und Verbände hier zuvor gute Hilfestellung geboten, sodass viele Fehler vermieden werden konnten. Die Bezuschlagung erfolgte im Umfang von 807 MW, die sich auf 70 bezuschlagte Gebote verteilen. Von diesen 70 Geboten entfallen wiederum 65 Gebote auf Bürgerenergiegesellschaften. Diese erhalten den höchsten noch bezuschlagten Wert i.H.v. 5,78 ct bzw. im Netzausbaugebiet 5,58 ct. Ein Blick auf die regionale Verteilung der Zuschläge ist interessant: während die klassischen Windländer Schleswig-Holstein (17), Niedersachsen (18) und Brandenburg (13) stark vertreten sind, liegt Mecklenburg-Vorpommern (5) immerhin noch vor Bayern (2), die rote Laterne hält Sachsen-Anhalt (1).

Auf das Netzausbaugebiet entfielen Gebote um Umfang von 476 MW. Die Zuschlagmenge im Netzausbaugebiet beträgt 291 MW. Normale Bieter, das heißt solche, die nicht Bürgerenergiegesellschaften sind, hatten bei diesem Ausschreibungstermin kaum eine Chance. Es bleibt abzuwarten wie sich die Anzahl der Bürgerenergiegesellschaften bei den kommenden Ausschreibungsterminen entwickelt. Ein erhebliches Übergewicht an Bürgerenergiegesellschaften würde mittelfristig das System infrage stellen, denn die gewünschten wettbewerblichen Effekte bleiben aufgrund der für Bürgerenergiegesellschaften geltenden Preisgarantie aus.

Das schwache Abschneiden Mecklenburg-Vorpommerns, das sich selbst gern als Windland sieht, überrascht nicht. Denn über den Zuschlag entscheiden Unterschiede im 0,01 ct-Bereich. Vorhaben in M-V sind durch den zusätzlichen Aufwand durch das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz (BüGembeteilG M-V) teurer. Die Abgabe von Geboten im Grenzkostenbereich führt deshalb dazu, dass diese Vorhaben in der Ausschreibung mit Vorhaben aus anderen Bundesländern nicht konkurrieren können und deshalb keinen Zuschlag erhalten. Dieses Argument wurde von den Protagonisten des BüGembeteilG M-V unter Hinweis auf die vermeintlich guten Margen in der Windenergiebranche vom Tisch gewischt. In Schwerin hielt man es nicht einmal für notwendig, das BüGembeteilG M-V an das EEG 2017 anzupassen. Ein schweres Versäumnis, denn insbesondere bei Bürgerenergiegesellschaften besteht keine sinnvolle Verzahnung zwischen EEG 2017 und BüGembeteilG M-V, sondern ein holpriges Nebeneinander. So müssen Bürgerenergiegesellschaften die Standortgemeinde zu 10% beteiligen (EEG 2017) und überdies alle Gemeinden und Bürger im Umkreis von 5 km zu 20% (BüGembeteilG M-V).

Das Ergebnis des ersten Ausschreibungstermins sollte in Schwerin die Alarmglocken schrillen lassen. Wenn dieser Trend bei den nächsten Ausschreibungsterminen anhält, droht M-V als Windland den Anschluss zu verlieren.